Schadenleitfaden
Kleinschaden, Totalschaden und Diebstahl
Was ist bei einem Kfz Schaden zu tun? Was muss ich melden und welche Unterlagen brauche ich dafür?
Ein Schaden am Auto ist immer eine ärgerliche Sache. Meist zieht das Ganze dann auch noch eine Lawine an Informationspflichten und Wegen nach sich und man weiß gar nicht wo man anfangen soll.
Wir möchten es Ihnen im Schadensfall so leicht wie möglich machen. Unser Schadensleitfaden ist Ihre Checkliste im Falle eines Kleinschadens, eines Totalschadens oder eines Kfz Diebstahls.
Wichtig in allen Fällen: Bitte jeden Schaden melden!
Kleinschaden

Folgende Schritte sind im Falle eines Kleinschadens zu erledigen.
1. Versicherung informieren
- Kontakt mit VersicherungsberaterIn bzw. andere Kontaktmöglichkeiten
- Schadenmeldung an eigene Versicherung (bei Eigenverschulden) bzw. an Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (bei Fremdverschulden)
- Fahrzeugbesichtigung bei Werkstätte oder Versicherung
2. Reparatur
- Freigabe für Reparatur erfolgt durch Versicherung
- Jede Werkstätte muss sich von der Versicherung die Freigabe einholen (bzw. bei Leasing-Fahrzeug von Leasingunternehmen)
Totalschaden

Folgende Schritte sind im Falle eines Totalschadens zu erledigen.
1. Versicherung informieren
- Kontakt mit VersicherungsberaterIn bzw. andere Kontaktmöglichkeiten
- Schadenmeldung an eigene Versicherung (bei Eigenverschulden) bzw. an Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (bei Fremdverschulden)
- Fahrzeugbesichtigung bei Werkstätte oder Versicherung
Bei Leasingfahrzeugen:
- Kopie der Schadensmeldung an Leasingunternehmen
- Eventuell Abrechnung der Versicherung
- Ort, wo sich das Kfz befindet
- Kontaktdaten eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin
2. Abmeldung
- Kfz-Abmeldung selbst durchführen oder von VersicherungsberaterIn durchführen lassen (Zulassungsschein, Kennzeichen und Vollmacht übermitteln)
3. Abrechnung
- Abrechnung Versicherungsvertrag
- Anschaffung neues Kfz
- Anmeldung des neuen Kfz
Kfz Diebstahl

Folgende Schritte sind im Falle eines Kfz-Diebstahls zu erledigen.
1. Versicherung informieren
- Polizeiliche Anzeige im In- und Ausland (Hinweis: immer schriftlich aushändigen lassen)
- Kontakt mit VersicherungsberaterIn bzw. andere Kontaktmöglichkeiten
- Schadenmeldung an eigene Versicherung (bei Eigenverschulden)
- Achtung: 30 Tage Wartefrist ab Eingangsdatum bei der Versicherung
Bei Leasingfahrzeugen:
- Kopie der Schadensmeldung an Leasingunternehmen
- Polizeiliche Anzeige (alle Unterlagen) in Kopie senden
2. Abmeldung
- Kfz-Abmeldung selbst durchführen oder von VersicherungsberaterIn durchführen lassen (Zulassungsschein, Kennzeichen und Vollmacht übermitteln)
3. Abrechnung
- Abrechnung Versicherungsvertrag
- Anschaffung neues Kfz
- Anmeldung des neuen Kfz